Die Wiederaufnahme der Wasserversorgung
erfolgt am
Samstag, den 23.März 2024

 

Wir bitten alle Nachbarn um Kontrolle Ihrer Parzellenanschlüsse bis zum 22.03.2024.


Überzeugen Sie sich, ob auf Ihrem Grundstück alle vorhandenen Absperrventile und Hähne
geschlossen sind, damit keine Wasserverluste entstehen können.


Zur Feststellung eventuell eingetretener Winterschäden bitten wir Sie, am Tage der
Wasseranstellung den Zugang Ihrer Parzelle ab 10 Uhr, durch Sie oder einen Beauftragten,
zu gewährleisten.


Alle Wasserverluste, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, müssen wir den
Verursachern in Rechnung stellen.


Um die Dichtheit der Leitungen durch den absoluten Stillstand der Hauptwasseruhren jeder
einzelnen Anlage festzustellen, bitten wir um Wasserentnahme erst ab 15 Uhr.


Kommt es nicht zum Stillstand der Hauptwasseruhr einer Anlage, wird die Versorgung dieser
sicherheitshalber wieder eingestellt, bis die Ursache geklärt ist.


Sollten die Wetterbedingungen eine Anstellung an diesem Tag nicht erlauben, bitten wir das
zu akzeptieren.

 

 

 

Der Vorstand wird dann kurzfristig einen neuen Termin bekannt geben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Der Vorstand

Witterda, den 05.03.2024

 

Wasserzählerwechsel

 

Alle Nutzer, deren Wasserzähler die Eichmarke 2016 (oder früher) bzw. gültig bis 2023 (oder früher) aufweisen, sind laut Eichgesetz und Satzung verpflichtet, diese bis zur Wasseranstellung zu wechseln. Nach erfolgtem Wechsel ist die alte Uhr bis zur Ablesung aufzubewahren und der Controller zweckes Verplombung umgehend zu informieren. Sollten bei der Ablesung noch abgelaufene Zähler in den Parzellen eingebaut sein, ist eine Geldstrafe gemäß Beitrags- und Gebührenordnung §7 in Höhe von 25€ fällig.

 

Die Wiederaufnahme der Wasserversorgung
erfolgt am
Samstag, den 01. April 2023

 

Wir bitten alle Nachbarn um Kontrolle Ihrer Parzellenanschlüsse bis zum 25.03.2023


Überzeugen Sie sich, ob auf Ihrem Grundstück alle vorhandenen Absperrventile und Hähne
geschlossen sind, damit keine Wasserverluste entstehen können.


Zur Feststellung eventuell eingetretener Winterschäden bitten wir Sie, am Tage der
Wasseranstellung den Zugang Ihrer Parzelle ab 10 Uhr, durch Sie oder einen Beauftragten,
zu gewährleisten.


Alle Wasserverluste, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, müssen wir den
Verursachern in Rechnung stellen.


Um die Dichtheit der Leitungen durch den absoluten Stillstand der Hauptwasseruhren jeder
einzelnen Anlage festzustellen, bitten wir um Wasserentnahme erst ab 14 Uhr.


Kommt es nicht zum Stillstand der Hauptwasseruhr einer Anlage, wird die Versorgung dieser
sicherheitshalber wieder eingestellt, bis die Ursache geklärt ist.


Sollten die Wetterbedingungen eine Anstellung an diesem Tag nicht erlauben, bitten wir das
zu akzeptieren.

 

Der Vorstand wird dann kurzfristig einen neuen Termin bekannt geben.

 

Wasseruhren mit Eichdatum 2016 sollten vor Anstellung getauscht und für die Ablesung im Mai aufgehoben werden.

 

 Verbrauchsablesung 2022

 

In der Zeit vom  09.05.- 22.05.2022 erfolgt die diesjährige Ablesung der Verbrauchszähler, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verplombungen der Zähleinrichtungen und Hausanschlusskästen, sowie die Funktionsprüfung der Zähleinrichtungen mittels Wasser- und/bzw. Stromentnahme durch die Kontrollbeauftragten.

Dem Kontrollbeauftragten ist der Zutritt zu gewähren, um die Ablesung und Kontrolle selbst vorzunehmen. Übermittlung der Verbrauchszahlen, seitens der Nutzer, auf anderem Wege, können nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie in dieser Zeit nicht erreichbar sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kontrollbeauftragten, Ihrem Anlagenverantwortlichen oder mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand                                                        Witterda, den 20.04.2022

 

Die Wiederaufnahme der Wasserversorgung
erfolgt am
Samstag, den 09. April 2022

 

Wir bitten alle Nachbarn um Kontrolle Ihrer Parzellenanschlüsse bis zum 01.04.2022


Überzeugen Sie sich, ob auf Ihrem Grundstück alle vorhandenen Absperrventile und Hähne
geschlossen sind, damit keine Wasserverluste entstehen können.


Zur Feststellung eventuell eingetretener Winterschäden bitten wir Sie, am Tage der
Wasseranstellung den Zugang Ihrer Parzelle ab 10 Uhr, durch Sie oder einen Beauftragten,
zu gewährleisten.


Alle Wasserverluste, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, müssen wir den
Verursachern in Rechnung stellen.


Um die Dichtheit der Leitungen durch den absoluten Stillstand der Hauptwasseruhren jeder
einzelnen Anlage festzustellen, bitten wir um Wasserentnahme erst ab 15 Uhr.


Kommt es nicht zum Stillstand der Hauptwasseruhr einer Anlage, wird die Versorgung dieser
sicherheitshalber wieder eingestellt, bis die Ursache geklärt ist.


Sollten die Wetterbedingungen eine Anstellung an diesem Tag nicht erlauben, bitten wir das
zu akzeptieren.

 

Der Vorstand wird dann kurzfristig einen neuen Termin bekannt geben.

Verbrauchsablesung 2021

 

In der Zeit vom 03.05. – 16.05.2021 erfolgt die diesjährige Ablesung der Verbrauchszähler, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verplombungen der Zähleinrichtungen und Hausanschlusskästen, sowie die Funktionsprüfung der Zähleinrichtungen mittels Wasser- und Stromentnahme durch die Kontrollbeauftragten.

 

Dem Kontrollbeauftragten ist der Zutritt zu gewähren, um die Ablesung und Kontrolle selbst vorzunehmen. Meldungen der Verbrauchszahlen auf anderem Wege, seitens der Nutzer, können nicht berücksichtigt werden.

 

Sollten Sie in dieser Zeit nicht erreichbar sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kontrollbeauftragten, Ihrem Anlagenverantwortlichen oder mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung.

 

Mit freundlichen Grüßen


Der Vorstand Witterda, den 31.03.2021

 

Zählerwechsel

 

Alle Nutzer, deren Wasserzähler die Eichmarke 2014 (oder früher) bzw. gültig bis 2020 (oder früher) aufweisen, sind laut Eichgesetz und Satzung verpflichtet, diese bis zur Wasseranstellung zu wechseln. Nach erfolgtem Wechsel ist die alte Uhr bis zur Ablesung aufzubewahren und der Controller zwecks Verplombung umgehend zu informieren.

 

Die Eichgültigkeitsdauer für Elektrozähler beträgt 16 Jahre.

 

Elektrozähler, deren Eichmarke 2004 (oder früher) aufweist müssen bis zur Ablesung gewechselt werden. Der Zählerwechselschein muss dem Vorstand unmittelbar nach dem Tausch übergeben werden. Sollten bei der Ablesung noch abgelaufene Zähler in den Parzellen eingebaut sein, ist eine Geldstrafe gemäß Beitrags- und Gebührenordnung §7 in Höhe von 25 Euro fällig.

 

Die Wiederaufnahme der Wasserversorgung
erfolgt am
Samstag, den 27.März 2021

 

Wir bitten alle Nachbarn um Kontrolle Ihrer Parzellenanschlüsse bis zum 26.03.2021.


Überzeugen Sie sich, ob auf Ihrem Grundstück alle vorhandenen Absperrventile und Hähne geschlossen sind, damit keine Wasserverluste entstehen können.

 

Zur Feststellung eventuell eingetretener Winterschäden bitten wir Sie, am Tage der Wasseranstellung den Zugang Ihrer Parzelle ab 10 Uhr, durch Sie oder einen Beauftragten, zu gewährleisten.

 

Alle Wasserverluste, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, müssen wir den
Verursachern in Rechnung stellen.


Um die Dichtheit der Leitungen durch den absoluten Stillstand der Hauptwasseruhren jeder einzelnen Anlage festzustellen, bitten wir um Wasserentnahme erst ab 15 Uhr.

 

Kommt es nicht zum Stillstand der Hauptwasseruhr einer Anlage, wird die Versorgung dieser sicherheitshalber wieder eingestellt, bis die Ursache geklärt ist.

 

Sollten die Wetterbedingungen eine Anstellung an diesem Tag nicht erlauben, bitten wir das zu akzeptieren.

 

Der Vorstand wird dann kurzfristig einen neuen Termin bekannt geben.

 

Mit freundlichen Grüßen


Der Vorstand

 

Witterda, den 22.02.2021

 

Zählerwechsel

 

Alle Nutzer, deren Wasserzähler die Eichmarke 2014 (oder früher) bzw. gültig bis 2020 (oder früher) aufweisen, sind laut Eichgesetz und Satzung verpflichtet, diese bis zur Wasseranstellung zu wechseln. Nach erfolgtem Wechsel ist die alte Uhr bis zur Ablesung aufzubewahren und der Controller zwecks Verplombung umgehend zu informieren. Sollten bei der Ablesung noch abgelaufene Zähler in den Parzellen eingebaut sein, ist eine Geldstrafe gemäß Beitrags- und Gebührenordnung §7 in Höhe von 25 Euro fällig.